Wie werde ich Bauingenieur?

Mit welchen Voraussetzungen habe ich eine Studienberechtigung?

Eine Studienberechtigung an einer Universität oder Fachhochschule kann man durch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten beruflichen Vorbildung erwerben.

Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Studienberechtigung gibt es hier

Wo kann ich Bauingenieurwesen studieren und welche Abschlüsse gibt es?

Bauingenieurwesen kann man an Universitäten oder Fachhochschulen studieren.

Die Ausbildung an Universitäten ist wissenschaftlich geprägt und vermittelt den Studierenden neben einem Praxiswissen Grundlagen für eine Forschungstätigkeit.

Die Lehre an Fachhochschulen ist stärker praxisorientiert und darauf ausgerichtet, eine Problemlösungskompetenz durch Anwendung der in der Praxis eingeführten wissenschaftlichen Verfahrensweisen zu vermitteln. Der Praxisbezug wird durch in das Studium integrierte Praxisphasen verstärkt.

Nach erfolgreichem Studium kann man entweder den Abschlusstitel Diplom oder die gestuften Abschlusstitel Bachelor und Master erwerben.

Das Diplom als Studienabschluss läuft aufgrund der beschlossenen Harmonisierung der Studienabschlüsse in Europa bis zum Jahre 2010 aus und wird bereits durch die neuen gestuften Studienabschlüsse zu Bachelor und Master abgelöst. Einen Diplomstudiengang kann man nur noch an wenigen deutschen Hochschulen beginnen.

Das Diplom an Universitäten erhält man nach einer Regelstudienzeit von 10 Semestern. Es berechtigt zur Anfertigung einer Dissertation und ist Voraussetzung für eine Verwaltungslaufbahn im höheren technischen Dienst. Das Diplom an Fachhochschulen erhält man nach einer Regelstudienzeit von 8 Semestern. Es berechtigt zu einer Verwaltungslaufbahn im gehobenen technischen Dienst

Bachelor- und Masterstudiengänge sind aufeinander aufbauende, gestufte Studiengänge. Der Bachelorstudiengang bildet einen ersten, grundständigen Studiengang auf den ein Masterstudiengang als weiterführender Studiengang aufbaut.

Hinweise zur Einführung der Bachelor und Masterstudiengänge im Rahmen des so genannten „Bologna-Prozesses“ gibt es hier.

Bachelor- und Masterstudingänge werden gleichermaßen an Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Die Länge der Bachelorstudiengänge beträgt an deutschen Hochschulen in der Regel 6 oder 7 Semester, die darauf aufbauenden Masterstudiengänge haben eine Länge von 3 oder 4 Semestern. Der Titel Master kann nach einer Regelstudiendauer von 10 Semestern verliehen werden.

Der Bachelorabschluss stellt einen ersten berufsbefähigenden Abschluss dar. Er ist Voraussetzung für eine Laufbahn im gehobenen technischen Dienst einer Verwaltung. Der Masterabschluss an Universitäten ist Voraussetzung für eine Laufbahn im höheren technischen Dienst einer Verwaltung. Der Masterabschluss an Fachhochschulen berechtigt nur durch eine entsprechende Akkreditierung zur Laufbahn im höheren technischen Dienst einer Verwaltung. Sowohl an der Universität als auch an der Fachhochschule berechtigt der Masterabschluss zur Anfertigung einer Dissertation.

Einige Hochschulen bieten Duale Studiengänge an, bei denen man eine Berufsausbildung mit einem Studium an einer Fachhochschule koppeln kann.

Teilzeitstudiengänge in grundständigen Studiengängen werden zur Zeit nur an der Fachhochschule Gießen-Friedberg und an der Universität Dresden angeboten.

Teilzeitstudiengänge in weiterführenden Studiengängen werden zur Zeit an den Fachhochschulen HTW Dresden, der FHTW Berlin und der Hochschule für Technik in Stuttgart sowie an der Universität Dresden angeboten.

Ein grundständiger Fernstudiengang wird derzeit nur von der Technischen Universität Dresden als Diplomstudiengang angeboten.

Weiterführende Fernstudiengänge werden an der TU Dresden, der FHTW Berlin und der FH Kaiserslautern angeboten.

Eine Auflistung aller Studienstandorte und Studienangebote für grundständige und weiterführende Studiengänge des Bauingenieurwesens steht im  Hochschulkompass der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK).